1 O 80/18•Landgericht Dortmund, 2018-11-08, 1 O 80/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 O 80/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-08
Aktenzeichen: 1 O 80/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:1108.1O80.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
erklärt sich das Landgericht Dortmund für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag des Klägers mit Zustimmung der anderen Partei ohne mündliche Verhandlung
an das Landgericht Göttingen .
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