4 O 329/17•Landgericht Dortmund, 2019-01-30, 4 O 329/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 O 329/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-30
Aktenzeichen: 4 O 329/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0130.4O329.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: VVG § 86 Abs. 1; BGB §§ 834, 840 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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