2 O 154/17•Landgericht Dortmund, 2019-01-31, 2 O 154/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 154/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-31
Aktenzeichen: 2 O 154/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0131.2O154.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage und die Drittwiderklage werden abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 12 %. Der Beklagte trägt die Gerichtskosten zu 88 % sowie die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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