Landgericht Dortmund, 2019-01-31, 2 O 154/17

2 O 154/17Kantonsgericht31.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 154/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-31

Aktenzeichen: 2 O 154/17

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0131.2O154.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage und die Drittwiderklage werden abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 12 %. Der Beklagte trägt die Gerichtskosten zu 88 % sowie die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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