Landgericht Dortmund, 2019-01-31, 2 O 239/17

2 O 239/17Kantonsgericht31.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 239/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-31

Aktenzeichen: 2 O 239/17

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0131.2O239.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger nach einem Streitwert von 147.900,00 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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