39 Ks 11/18•Landgericht Dortmund, 2019-01-31, 39 Ks 11/18
Landgericht Dortmund, 2019-01-31, 39 Ks 11/18
39 Ks 11/18Kantonsgericht31.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 39 Ks 11/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-31
Aktenzeichen: 39 Ks 11/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0131.39KS11.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39. große Strafkammer - Schwurgericht -
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von
7 (sieben) Jahren
verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Vor dem Vollzug der Maßregel sind 1 Jahr und 6 Monate der verhängten Freiheitsstrafe zu vollstrecken.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften:
§§ 211, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5, 315b Abs. 1 Nr. 2, 21, 22, 23, 52, 64, 67 Abs. 1, 2 und 5 Satz 1 StGB.
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