Landgericht Dortmund, 2019-02-08, 3 O 420/17

3 O 420/17Kantonsgericht08.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 420/17 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-08

Aktenzeichen: 3 O 420/17

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0208.3O420.17.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen, soweit sie den durch das Teil-Anerkenntnisurteil vom 14.05.2018 zuerkannten Betrag übersteigt.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 7.000,00 € tragen die Klägerin zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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