35 Qs 9/19•Landgericht Dortmund, 2019-03-21, 35 Qs 9/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 35 Qs 9/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-21
Aktenzeichen: 35 Qs 9/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0321.35QS9.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. große Strafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 21.02.2019, AZ.: 729 Ds-102 Js 335/17-13/19, aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwältin C1 aus F gemäß § 140 Abs. 2 S. 1 Var. 3 StPO zur Pflichtverteidigerin bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Staatskasse zur Last.
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