32 Qs 35/19•Landgericht Dortmund, 2019-03-25, 32 Qs 35/19
Landgericht Dortmund, 2019-03-25, 32 Qs 35/19
32 Qs 35/19Kantonsgericht25.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 32 Qs 35/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-25
Aktenzeichen: 32 Qs 35/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0325.32QS35.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. große Strafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 03.01.2019 aufgehoben.
Dem Beschwerdeführer ist sein Führerschein unverzüglich wieder auszuhändigen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.
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