Landgericht Dortmund, 2019-03-25, 32 Qs 35/19

32 Qs 35/19Kantonsgericht25.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 32 Qs 35/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-25

Aktenzeichen: 32 Qs 35/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0325.32QS35.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 03.01.2019 aufgehoben.

Dem Beschwerdeführer ist sein Führerschein unverzüglich wieder auszuhändigen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.

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