Landgericht Dortmund, 2019-04-08, 32 KLs 42/18

32 KLs 42/18Kantonsgericht08.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 32 KLs 42/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-08

Aktenzeichen: 32 KLs 42/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0408.32KLS42.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen sexuellen Übergriffs mit Nötigungsmitteln in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung sowie wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

9 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:bezgl. der Geschädigten A1:

§§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5, 52 StGB

bezgl. der Geschädigten B1:

§§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2, Abs. 6 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1 2. Alt., 223 Abs. 1, 52 StGB

bezgl. der Geschädigten C1:

§§ 177 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1, 223, 224 Abs. 1 Nr. 5, 22, 23, 52 StGB, 53 StGB

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