32 KLs 42/18•Landgericht Dortmund, 2019-04-08, 32 KLs 42/18
Landgericht Dortmund, 2019-04-08, 32 KLs 42/18
32 KLs 42/18Kantonsgericht08.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 32 KLs 42/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-08
Aktenzeichen: 32 KLs 42/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0408.32KLS42.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen sexuellen Übergriffs mit Nötigungsmitteln in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung sowie wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
9 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:bezgl. der Geschädigten A1:
§§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5, 52 StGB
bezgl. der Geschädigten B1:
§§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2, Abs. 6 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1 2. Alt., 223 Abs. 1, 52 StGB
bezgl. der Geschädigten C1:
§§ 177 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1, 223, 224 Abs. 1 Nr. 5, 22, 23, 52 StGB, 53 StGB
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