Landgericht Dortmund, 2019-05-28, 12 O 290/18

12 O 290/18Kantonsgericht28.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 12 O 290/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-28

Aktenzeichen: 12 O 290/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0528.12O290.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich das gemeinsame Mietverhältnis der Parteien über die Gewerberäume und Gewerbeflächen (C1-Filiale) auf dem Anwesen Straße-01 000, Ort-01, auch über den 28.02.2019 hinaus mindestens bis zum 28.02.2022 ungekündigt fortsetzt und insbesondere nicht infolge der Kündigung der Beklagten vom 19.02.2018 zum 28.02.2019 endet.

Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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