Landgericht Dortmund, 2019-08-13, 8 O 80/14 [Kart]

8 O 80/14 [Kart]Kantonsgericht13.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 80/14 [Kart] — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-13

Aktenzeichen: 8 O 80/14 [Kart]

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0813.8O80.14KART.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

sind auf Grund des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 19.12.2018 von der Klägerin

5.889,79 EUR - fünftausendachthundertneunundachtzig Euro und neunundsiebzig Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 11.01.2019 an den Beklagten zu 1 zu erstatten.

Die Berechnung der gerichtlichen Kosten ist beigefügt.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Im obigen Betrag sind 3.324,69 EUR an Gerichtskosten enthalten.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufig vollstreckbar.

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