10 O 11/19•Landgericht Dortmund, 2019-08-28, 10 O 11/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 10 O 11/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-28
Aktenzeichen: 10 O 11/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0828.10O11.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen
Normen: § 5a UWG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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