13 O 10/19 Enw.•Landgericht Dortmund, 2019-10-08, 13 O 10/19 Enw.
Landgericht Dortmund, 2019-10-08, 13 O 10/19 Enw.
13 O 10/19 Enw.Kantonsgericht08.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 13 O 10/19 Enw. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-08
Aktenzeichen: 13 O 10/19 Enw.
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1008.13O10.19ENW.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren wird auf 6.000,00 Euro festgesetzt.
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