Landgericht Dortmund, 2019-10-08, 13 O 10/19 Enw.

13 O 10/19 Enw.Kantonsgericht08.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 10/19 Enw. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-08

Aktenzeichen: 13 O 10/19 Enw.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1008.13O10.19ENW.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren wird auf 6.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.