Landgericht Dortmund, 2019-10-11, 4 O 385/18

4 O 385/18Kantonsgericht11.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 385/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-11

Aktenzeichen: 4 O 385/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1011.4O385.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 1006

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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