Landgericht Dortmund, 2019-11-04, 35 KLs 24/19

35 KLs 24/19Kantonsgericht04.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 35 KLs 24/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-04

Aktenzeichen: 35 KLs 24/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1104.35KLS24.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 35. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 8.200,00 € wird angeordnet.

Ferner wird die Einziehung folgender Gegenstände angeordnet:

  • ein gelbes Mobiltelefon der Marke Nokia

  • zwei iPhones der Marke Apple

  • sieben ungeöffnete Lyca Prepaid-Karten

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens im Umfang seiner Verurteilung.

Soweit er freigesprochen wurde, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.

Angewandte Vorschriften:

§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

§§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1, Abs. 2, 73 Abs. 1, 73c, 74 Abs. 1 StGB

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