4 O 290/18•Landgericht Dortmund, 2019-11-07, 4 O 290/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 O 290/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-07
Aktenzeichen: 4 O 290/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1107.4O290.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: InsO § 84; BGB §§ 812 Abs. 1 S. 1; 432 Abs. 1 S. 2
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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