Landgericht Dortmund, 2019-11-08, 32 Qs 130/19

32 Qs 130/19Kantonsgericht08.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 32 Qs 130/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-08

Aktenzeichen: 32 Qs 130/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1108.32QS130.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss aufgehoben.

Die Fahrerlaubnis des Beschuldigten wird vorläufig entzogen und sein Führerschein beschlagnahmt.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.

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