37 KLs 16/19•Landgericht Dortmund, 2019-11-27, 37 KLs 16/19
Landgericht Dortmund, 2019-11-27, 37 KLs 16/19
37 KLs 16/19Kantonsgericht27.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 37 KLs 16/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-27
Aktenzeichen: 37 KLs 16/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1127.37KLS16.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagte ist des Raubes, des räuberischen Diebstahls, des versuchten Raubes und des Diebstahls schuldig.
Sie wird unter Einbeziehung der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Dortmund vom 12.04.2019, Az. 725 Ds 613/18 (120 Js 729/18), verhängten Strafen und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Im Übrigen wird die Angeklagte freigesprochen.
Gegen die Angeklagte wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 3.375,00 € angeordnet.
Soweit die Angeklagte freigesprochen wird, fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last. Im Übrigen trägt die Angeklagte die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 3, 249 Abs. 1, 252, 22, 23, 53, 54, 55, 73, 73c, 73d StGB
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.