36 KLs 26/19•Landgericht Dortmund, 2019-12-02, 36 KLs 26/19
Landgericht Dortmund, 2019-12-02, 36 KLs 26/19
36 KLs 26/19Kantonsgericht02.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 36 KLs 26/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-02
Aktenzeichen: 36 KLs 26/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1202.36KLS26.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die im Zeitraum vom 14.12.2018 bis zum 12.01.2019 in der Ukraine erlittene Auslieferungshaft wird im Maßstab 1:1,5 angerechnet.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Gegen den Angeklagten wird die Einziehung des Mobiltelefons der Marke Apple (Iphone 6s, Asservat 000) und eines Geldbetrages in Höhe von 53.750,00 Euro angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt ist; soweit der Angeklagte freigesprochen ist, fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.
Angewandte Vorschriften: §§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 51, 53, 54, 73, 73c, 73d Abs.2, 74 StGB
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