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18 O 98/19•Landgericht Dortmund, 2020-02-20, 18 O 98/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-20
Aktenzeichen: 18 O 98/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0220.18O98.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten es zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr, wie nachstehend wiedergegeben, für Medizinprodukte damit zu werben, dass der Kunde ab einem Bestellwert von € 30,00 netto gratis zu seiner Bestellung eine Kiste „Haribo Kisscola“ und/oder eine Box „Maoam“ und/oder eine Box „Haribo Color-Rado“ dazu erhält und/oder entsprechend der Ankündigung dieses Artikel kostenlos abzugeben:
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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