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35 Ks 8/20•Landgericht Dortmund, 2020-12-07, 35 Ks 8/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-07
Aktenzeichen: 35 Ks 8/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:1207.35KS8.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 35. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in elf tateinheitlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge in elf tateinheitlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung, wegen Hehlerei und Nötigung sowie wegen der bereits rechtskräftig festgestellten Verurteilungen wegen Betruges in zwei Fällen durch das Landgericht Dortmund vom 07. Juni 2019, Az.: 39 Ks-400 Js 321/17-8/18, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 211, 240 Abs. 1, 259 Abs. 1, 263 Abs. 1, 306a Abs. 1 Nr. 1, 306c, 22, 23 Abs. 1 und Abs. 2, 49 Abs. 1, 52, 53 StGB
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