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17 O 7/21•Landgericht Dortmund, 2022-02-25, 17 O 7/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-25
Aktenzeichen: 17 O 7/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0225.17O7.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Die Verfügungsbeklagte hat es zu unterlassen, den Account der Antragstellerin (@A1) auf twitter.com weg der nachfolgenden Äußerung zu sperren:
@ Cidhappens Ich bin 2x geimpft. Sollen die doch ihren Beamtmungsschlauch kriegen. Bitte ohne Betäubung."
Der Verfügungsbeklagten wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:
oder
Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.
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