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1 S 160/21•Landgericht Dortmund, 2022-06-14, 1 S 160/21
Entscheidungsdatum: 2022-06-14
Aktenzeichen: 1 S 160/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0614.1S160.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts S vom 05.08.2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht jeweils die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages leistet.
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