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20 O 17/15 (AktE)•Landgericht Dortmund, 2024-01-30, 20 O 17/15 (AktE)
20 O 17/15 (AktE)Kantonsgericht30.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-30
Aktenzeichen: 20 O 17/15 (AktE)
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:0130.20O17.15AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen
Die auf eine Erhöhung der Barabfindung gerichteten Anträge werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden der Antragsgegnerin auferlegt; im Übrigen tragen die Antragsteller ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf bis zu 200.000,00 Euro festgesetzt.
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