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17 O 18/24•Landgericht Dortmund, 2024-11-15, 17 O 18/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-15
Aktenzeichen: 17 O 18/24
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:1115.17O18.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 117. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt,
die Arbeit der Kommission zur Aufarbeitung und Prävention von Gewalt gemäß dem Präsidiumsbeschluss vom 28. Oktober 2022 zu beenden und
ein Verfahren gegen den Kläger zu einem etwaigen Verstoß gegen Grundregeln des Fairplay und des sportlichen Verhaltens auf der Grundlage von § 13 seiner Trainerordnung in der Fassung vom 5. Mai 2024 einzuleiten und durchzuführen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 €.
Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 20.000,00 € festgesetz
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