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1 S 97/24•Landgericht Dortmund, 2025-02-04, 1 S 97/24
Entscheidungsdatum: 2025-02-04
Aktenzeichen: 1 S 97/24
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2025:0204.1S97.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 29.04.2024 (Az: 94 C 2/24) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Das Gericht ersetzt folgenden Beschluss: Die Beklagte wird die Kanzlei C1 PartG mbB beauftragen, den Bauträger D1 GmbH auf Nachbesserung und/oder Kostenvorschuss bezogen auf und für die Beseitigung des Schallschutzmangels, wie er sich in der Wohnung der Klägerin Nr. 13 im 2. OG auswirkt, zu verklagen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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