10 S 276/97•Landgericht Detmold, 1998-03-18, 10 S 276/97
Landgericht Detmold, 1998-03-18, 10 S 276/97
10 S 276/97Kantonsgericht18.03.1998
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 10 S 276/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-03-18
Aktenzeichen: 10 S 276/97
ECLI: ECLI:DE:LGDT:1998:0318.10S276.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer V
Normen: BGB § 553; BGB 554a; AGBG § 9; § 564 b BGB
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.11.1997 verkündete Urteil des Amtsgerichts Blomberg abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs.l ZPO abgesehen.
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