4 KLs - 3 Js 790/97•Landgericht Detmold, 1998-08-27, 4 KLs - 3 Js 790/97
Landgericht Detmold, 1998-08-27, 4 KLs - 3 Js 790/97
4 KLs - 3 Js 790/97Kantonsgericht27.08.1998
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 4 KLs - 3 Js 790/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-08-27
Aktenzeichen: 4 KLs - 3 Js 790/97
ECLI: ECLI:DE:LGDT:1998:0827.4KLS3JS790.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer I
Normen: StGB §§ 263, 266, 306, 22, 23, 52, 53
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Untreue in drei Fällen und schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchtem Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 263, 266, 306, 22, 23, 52,
53 StGB.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.