Landgericht Detmold, 2000-07-18, 8 O 105/00

8 O 105/00Kantonsgericht18.07.2000

Regest

In der Rücknahme von nicht benötigten und ungeöffneten Medikamentenpackungen von Patienten und der kostenlosen Weitergabe dieser Medikamente an andere Patienten durch einen Arzt liegt bereits kein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs i. S. d. § 1 UWG

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 8 O 105/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-18

Aktenzeichen: 8 O 105/00

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2000:0718.8O105.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Normen: AMG § 43 Abs. 1; UWG § 1

Leitsätze

In der Rücknahme von nicht benötigten und ungeöffneten Medikamentenpackungen von Patienten und der kostenlosen Weitergabe dieser Medikamente an andere Patienten durch einen Arzt liegt bereits kein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs i. S. d. § 1 UWG

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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