8 O 105/00•Landgericht Detmold, 2000-07-18, 8 O 105/00
Landgericht Detmold, 2000-07-18, 8 O 105/00
8 O 105/00Kantonsgericht18.07.2000
Regest
In der Rücknahme von nicht benötigten und ungeöffneten Medikamentenpackungen von Patienten und der kostenlosen Weitergabe dieser Medikamente an andere Patienten durch einen Arzt liegt bereits kein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs i. S. d. § 1 UWG
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 8 O 105/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-18
Aktenzeichen: 8 O 105/00
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2000:0718.8O105.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Normen: AMG § 43 Abs. 1; UWG § 1
Leitsätze
In der Rücknahme von nicht benötigten und ungeöffneten Medikamentenpackungen von Patienten und der kostenlosen Weitergabe dieser Medikamente an andere Patienten durch einen Arzt liegt bereits kein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs i. S. d. § 1 UWG
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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