4 Qs 133/00•Landgericht Detmold, 2000-07-28, 4 Qs 133/00
Landgericht Detmold, 2000-07-28, 4 Qs 133/00
4 Qs 133/00Kantonsgericht28.07.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 4 Qs 133/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-07-28
Aktenzeichen: 4 Qs 133/00
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2000:0728.4QS133.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer I
Normen: StGB § 69a Abs. 7 S. 1
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
Der Verurteilte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens .
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