9 O 80/01•Landgericht Detmold, 2002-03-14, 9 O 80/01
Landgericht Detmold, 2002-03-14, 9 O 80/01
9 O 80/01Kantonsgericht14.03.2002
Regest
Treuwidrigkeit der Berufung auf einen Formmangel (Schriftform) beim Mietvertrag
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 80/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-14
Aktenzeichen: 9 O 80/01
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2002:0314.9O80.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: §§ 556 Abs. 1. BGB a.F.; 566 BGB; 126 BGB
Leitsätze
Treuwidrigkeit der Berufung auf einen Formmangel (Schriftform) beim Mietvertrag
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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