3 T 119/02•Landgericht Detmold, 2002-06-07, 3 T 119/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 119/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-07
Aktenzeichen: 3 T 119/02
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2002:0607.3T119.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer III
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Der Gläubiger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Streitwert von bis zu 13.000,-EUR zu zahlen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.