8 T 3/02•Landgericht Detmold, 2002-06-18, 8 T 3/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 8 T 3/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-18
Aktenzeichen: 8 T 3/02
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2002:0618.8T3.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Normen: AktG § 147 Abs. 1 S. 2 lit. f
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 09.05.2002 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen der Antragstellerin zu tragen.
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