1 O 450/01•Landgericht Detmold, 2002-09-02, 1 O 450/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 O 450/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-02
Aktenzeichen: 1 O 450/01
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2002:0902.1O450.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer I
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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