Landgericht Detmold, 2002-09-02, 1 O 450/01

1 O 450/01Kantonsgericht02.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 450/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-02

Aktenzeichen: 1 O 450/01

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2002:0902.1O450.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer I

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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