Landgericht Detmold, 2003-03-11, 1 O 525/02

1 O 525/02Kantonsgericht11.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 525/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-11

Aktenzeichen: 1 O 525/02

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2003:0311.1O525.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer I

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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