Landgericht Detmold, 2003-12-15, 1 O 51/03

1 O 51/03Kantonsgericht15.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 51/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-15

Aktenzeichen: 1 O 51/03

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2003:1215.1O51.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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