1 O 569/01•Landgericht Detmold, 2004-06-07, 1 O 569/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 O 569/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-07
Aktenzeichen: 1 O 569/01
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2004:0607.1O569.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilammer I
Normen: BGB § 633 Abs. 3 a.F.; BGB § 634 a.F.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft C-Straße in 32108 Bad Salzuflen, die Fa. T GmbH,
11.638,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 10.133,81 € seit dem 01.01.02 und aus weiteren 1.504,47 € seit dem 13.04.04 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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