2 T 16/05•Landgericht Detmold, 2005-05-02, 2 T 16/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 2 T 16/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-02
Aktenzeichen: 2 T 16/05
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2005:0502.2T16.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer II
Normen: BGB § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 2
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Außerge-richtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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