9 O 161/05•Landgericht Detmold, 2005-06-07, 9 O 161/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 161/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-07
Aktenzeichen: 9 O 161/05
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2005:0607.9O161.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: BGB §§ 1004, 823 Abs. 1; GG Art. 1, 2. 13, 14
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 18.03.2005 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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