1 O 113/05•Landgericht Detmold, 2005-08-22, 1 O 113/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 O 113/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-22
Aktenzeichen: 1 O 113/05
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2005:0822.1O113.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.106,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.03.2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle Kosten zu erstatten, die ihr von der Stadt I als Ersatz von Aufwendungen für den Ein-satz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt I vom xx bestandskräftig festgesetzt werden.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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