9 O 629/05•Landgericht Detmold, 2006-11-02, 9 O 629/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 629/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-02
Aktenzeichen: 9 O 629/05
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2006:1102.9O629.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer IV
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 5.000,-- €
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit dem 28.08.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 4/5 und
das beklagte Land zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für jede Partei jedoch
nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils
zu vollstreckenden Beträge.
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