Landgericht Detmold, 2006-11-02, 9 O 629/05

9 O 629/05Kantonsgericht02.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 9 O 629/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-02

Aktenzeichen: 9 O 629/05

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2006:1102.9O629.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer IV

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 5.000,-- €

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

seit dem 28.08.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 4/5 und

das beklagte Land zu 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für jede Partei jedoch

nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils

zu vollstreckenden Beträge.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.