1 O 18/06•Landgericht Detmold, 2006-11-13, 1 O 18/06
Landgericht Detmold, 2006-11-13, 1 O 18/06
1 O 18/06Kantonsgericht13.11.2006
Regest
Die Schadensersatzpflicht des Architekten für Fehler in der Objekt/Bauüberwachung entfällt, wenn der Bauträger eigenmächtig von den planerischen Vorgaben abweicht und den Auftrag zu einer billigeren, unzulässigen Ausführung erteilt, obwohl der Architekt in eindringlich auf gegen diese Ausführung bestehende Bedenken hinweist (im Anschluss an OLG Hamm BauR 1995, 269)
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 O 18/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-13
Aktenzeichen: 1 O 18/06
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2006:1113.1O18.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer I
Normen: BGB §§ 631, 633 Abs. 2, 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1
Leitsätze
Die Schadensersatzpflicht des Architekten für Fehler in der Objekt/Bauüberwachung entfällt, wenn der Bauträger eigenmächtig von den planerischen Vorgaben abweicht und den Auftrag zu einer billigeren, unzulässigen Ausführung erteilt, obwohl der Architekt in eindringlich auf gegen diese Ausführung bestehende Bedenken hinweist (im Anschluss an OLG Hamm BauR 1995, 269)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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