3 T 330/06•Landgericht Detmold, 2006-12-15, 3 T 330/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 330/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-15
Aktenzeichen: 3 T 330/06
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2006:1215.3T330.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Pfändungs- und Oberweisungsbeschluss des Amtsgerichts M3 vom 6.1.2006 (Az. 14 aM #####/####) wird aufgehoben.
Der Gläubiger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem
Streitwert von bis zu 230.000,-EUR zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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