Landgericht Detmold, 2007-03-26, 1 O 266/05

1 O 266/05Kantonsgericht26.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 266/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-26

Aktenzeichen: 1 O 266/05

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2007:0326.1O266.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Normen: BGB § 823 I

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger als Gesamtgläubiger 15.888,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgeho-ben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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