3 T 152/07•Landgericht Detmold, 2007-06-08, 3 T 152/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 152/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-08
Aktenzeichen: 3 T 152/07
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2007:0608.3T152.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 14.Mai 2007 wird aufge-hoben.
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Warmwasserversorgung so-wie die Beheizung der von den Antragstellern im Obergeschoss links angemieteten X-Straße, #### M, bestehend aus 4 Zimmern, 1 Kammer, 1 Küche, 1 Korridor/Diele, 1 Toilette, 1 Toilette mit Bad/Dusche sowie 1 Bodenraum mit einer Wohnfläche von ca. 90 qm wiederherzustellen.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert des Verfahrens wird auf 1.800,00 € festgesetzt.
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