4 KLs 31 Js 553/06•Landgericht Detmold, 2007-07-31, 4 KLs 31 Js 553/06
Landgericht Detmold, 2007-07-31, 4 KLs 31 Js 553/06
4 KLs 31 Js 553/06Kantonsgericht31.07.2007
Regest
Vorbereitendes Verfahren (staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren) und anschließendes gerichtliches Strafverfahren betreffen gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 4 KLs 31 Js 553/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-31
Aktenzeichen: 4 KLs 31 Js 553/06
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2007:0731.4KLS31JS553.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer
Normen: RVG § 17, RVG § 18, RVG VV 7002
Leitsätze
Vorbereitendes Verfahren (staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren) und anschließendes gerichtliches Strafverfahren betreffen gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit
Tenor
Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
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