Landgericht Detmold, 2007-08-13, 3 T 211/07

3 T 211/07Kantonsgericht13.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 3 T 211/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-13

Aktenzeichen: 3 T 211/07

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2007:0813.3T211.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die Erinnerung der Beteiligten zu 1.) gegen die Entscheidung der Urkundsbeamtin des Amtsgerichts Detmold vom 23.5.2007 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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