3 T 211/07•Landgericht Detmold, 2007-08-13, 3 T 211/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 211/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-13
Aktenzeichen: 3 T 211/07
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2007:0813.3T211.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Erinnerung der Beteiligten zu 1.) gegen die Entscheidung der Urkundsbeamtin des Amtsgerichts Detmold vom 23.5.2007 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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