9 O 331/07•Landgericht Detmold, 2008-11-06, 9 O 331/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 331/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-06
Aktenzeichen: 9 O 331/07
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2008:1106.9O331.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: § 839 BGB iV. m. Art. 34 GG, Art. 1. u. Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 3 EMRK
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 1.200,-- € mit
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
21.11.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 30 % und das
beklagte Land 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei kann die Vollstreckung der jeweils anderen Seite
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden
Betrags abwenden, sofern nicht der jeweilige Gegner zuvor Sicherheit
in gleicher Höhe leistet.
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