Landgericht Detmold, 2008-11-06, 9 O 331/07

9 O 331/07Kantonsgericht06.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 9 O 331/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-06

Aktenzeichen: 9 O 331/07

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2008:1106.9O331.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Normen: § 839 BGB iV. m. Art. 34 GG, Art. 1. u. Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 3 EMRK

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 1.200,-- € mit

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

21.11.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 30 % und das

beklagte Land 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei kann die Vollstreckung der jeweils anderen Seite

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden

Betrags abwenden, sofern nicht der jeweilige Gegner zuvor Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.

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