Landgericht Detmold, 2008-12-11, 3 T 277/08

3 T 277/08Kantonsgericht11.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 3 T 277/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-11

Aktenzeichen: 3 T 277/08

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2008:1211.3T277.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer III - Einzelrichter/-in -

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert

von 338,26 € werden den Gläubigern auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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