3 T 277/08•Landgericht Detmold, 2008-12-11, 3 T 277/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 277/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-11
Aktenzeichen: 3 T 277/08
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2008:1211.3T277.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer III - Einzelrichter/-in -
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert
von 338,26 € werden den Gläubigern auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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