Landgericht Detmold, 2009-11-05, 9 O 44/09

9 O 44/09Kantonsgericht05.11.2009

Regest

Umfang der anwaltlichen Beratungspflicht bei erbrechtlichen Ansprüchen

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 9 O 44/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-05

Aktenzeichen: 9 O 44/09

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2009:1105.9O44.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: §§ 280 Abs. 1, 611, 675 BGB

Leitsätze

Umfang der anwaltlichen Beratungspflicht bei erbrechtlichen Ansprüchen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.506,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.11.2008 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten 9.119,21 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2009 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Beklagte 2/3 und der Kläger 1/3 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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