9 O 44/09•Landgericht Detmold, 2009-11-05, 9 O 44/09
Landgericht Detmold, 2009-11-05, 9 O 44/09
9 O 44/09Kantonsgericht05.11.2009
Regest
Umfang der anwaltlichen Beratungspflicht bei erbrechtlichen Ansprüchen
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 44/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-05
Aktenzeichen: 9 O 44/09
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2009:1105.9O44.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: §§ 280 Abs. 1, 611, 675 BGB
Leitsätze
Umfang der anwaltlichen Beratungspflicht bei erbrechtlichen Ansprüchen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.506,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.11.2008 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten 9.119,21 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2009 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Beklagte 2/3 und der Kläger 1/3 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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